{"id":4295,"date":"2020-02-13T08:42:47","date_gmt":"2020-02-13T07:42:47","guid":{"rendered":"https:\/\/maint-care.de\/?p=4295"},"modified":"2024-04-12T13:07:21","modified_gmt":"2024-04-12T11:07:21","slug":"digitale-unterschriften-rechtliche-aspekte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maint-care.de\/freischaltabwicklung\/digitale-unterschriften-rechtliche-aspekte\/","title":{"rendered":"Digitale Unterschriften: Auf diese rechtlichen Aspekte m\u00fcssen Sie achten"},"content":{"rendered":"\n
Bei der Optimierung der Freischaltabwicklung werden digitale Unterschriften immer beliebter. Doch worauf müssen Sie dabei rechtlich achten? Nachdem ich Ihnen in meinem letzten Artikel die Vorteile digitaler Unterschriften in der Freischaltabwicklung<\/a> vorgestellt habe, möchte ich Ihnen in diesem Beitrag einen kurzen Überblick über die rechtlichen Aspekte digitaler Unterschriften geben. Außerdem gehe ich einmal darauf ein, wie digitale Unterschriften bei unserem eigenen mindsquare eWCM<\/a> abgebildet werden.<\/p>\n Die digitale Unterschrift, im Fachjargon auch „elektronische Signatur“ genannt, wird durch verschiedene Gesetze und Vorschriften – sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der Europäischen Union – geregelt. Grundlegend zu nennen ist hier die eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.<\/p>\n Unterschieden wird grundlegend zwischen drei Arten elektronischer Signaturen:<\/p>\n Die einfache elektronische Signatur bezeichnet dabei das einfache Anhängen von Daten an ein Dokument. Beispiele dafür sind etwa die Angabe des Verfassers unter einer E-Mail, oder auch eine digitale Unterschrift auf einem Tablet.<\/p>\n Die Anforderungen an eine fortgeschrittene elektronische Signatur hingegen besagen, dass die Unterschrift eindeutig dem Unterzeichner zuzuordnen ist und dessen Identifizierung ermöglicht. Eine mit einem kryptografischen Verfahren, wie beispielweise PGP, unterzeichnete E-Mail genügt damit den Anforderungen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur.<\/p>\n Eine qualifizierte elektronische Signatur hingegen muss mit einer sogenannten Signaturerstellungseinheit unterschrieben werden. Damit ist üblicherweise eine Hardware gemeint, beispielsweise ein Kartenlesegerät.<\/p>\nVerschiedene Arten digitaler Unterschriften<\/h2>\n
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Einfache elektronische Signatur<\/h3>\n
Fortgeschrittene elektronische Signatur<\/h3>\n
Qualifizierte elektronische Signatur<\/h3>\n