{"id":5373,"date":"2020-09-25T08:24:35","date_gmt":"2020-09-25T06:24:35","guid":{"rendered":"https:\/\/maint-care.de\/?p=5373"},"modified":"2023-12-18T13:30:00","modified_gmt":"2023-12-18T12:30:00","slug":"so-arbeiten-sie-konform-zur-betriebssicherheitsverordnung-betrsichv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maint-care.de\/instandhaltung\/so-arbeiten-sie-konform-zur-betriebssicherheitsverordnung-betrsichv\/","title":{"rendered":"So arbeiten Sie konform zur Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV"},"content":{"rendered":"\n

Die Arbeit ohne Arbeitsmittel ist kaum vorstellbar, da sie in jeder Branche, bei jedem Beruf benutzt werden. Obwohl die Mittel eine große Hilfe darstellen, kann der falsche Umgang zu Verletzungen und Unfällen führen. Selbst wenn nur mit einer Bohrmaschine gearbeitet wird, kann eine nicht richtig funktionsfähige Maschine den Mitarbeiter schwer verletzen.<\/p>\n

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Wie Sie mit der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV gewährleisten, dass die Arbeit mit Arbeitsmitteln stets sicher bleibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.<\/p>\n

\"Hinweisschild<\/a>

Abbildung 1: Mit der BetrSichV gewährleisten Sie einen sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln.<\/p><\/div>\n

Was ist unter Arbeitsmitteln zu verstehen?<\/h2>\n

Unter Arbeitsmitteln sind Werkzeuge, aber auch Maschinen, Geräte oder Anlagen zu verstehen, die für die Arbeit eines Mitarbeiters benötigt werden. Dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen, also Anlagen, von denen besondere Gefährdungen ausgehen. In vielen unterschiedlichen Branchen, wie der Automobilbranche, stellt bspw. das Schweißgerät ein Arbeitsmittel dar. Unter überwachungsbedürftige Anlagen fallen z. B. Gasfüllanlagen, Dampfkesselanlagen und Tankstellen.<\/p>\n

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Was sagt die Betriebssicherheitsverordnung aus?<\/h2>\n

Im August 1996 wurde das Arbeitsschutzgesetz<\/a> eingeführt, auf dessen Basis Verordnungen erlassen wurden, die für die praktische Durchsetzung des Gesetzes eingesetzt werden. Eine dieser Verordnungen ist die BetrSichV<\/a>. Die Verordnung sichert die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und der Benutzung derer durch die Mitarbeiter während der Arbeit. Außerdem stellt die Verordnung sicher, dass überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes errichtet und betrieben werden. Schließlich ist das oberste Ziel, das die Verordnung verfolgt,<\/p>\n

„die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten“.<\/p><\/blockquote>\n

Das Regelwerk deckt die unterschiedlichsten Arbeitsmittel ab und erklärt, unter welchen Bedingungen die Mittel verwendet werden können, damit sie den Voraussetzungen des Arbeitsschutzes gerecht werden. In der Verordnung werden die Pflichten des Arbeitgebers erklärt und wie Mitarbeiter mit den Arbeitsmitteln umgehen sollen. Bei Verstößen gegen die Verordnung muss mit Geldbußen gerechnet werden und schwerwiegendere Verstöße sind sogar strafbar.<\/p>\n

Wichtigster Punkt: die Gefährdungsbeurteilung<\/h2>\n

In der BetrSichV wird erklärt, dass eine der wichtigsten Aufgaben eines Arbeitgebers die Gefährdungsbeurteilung<\/a> ist. Bei einer angemessenen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird sichergestellt, dass sicherheitskonform gearbeitet wird. Außerdem wird mit der Beurteilung festgehalten, dass der Mitarbeiter, der die Arbeit ausführt, über alle potenziellen Gefährdungen Bescheid weiß und bei Problemen richtig agieren wird.<\/p>\n\t