{"id":5708,"date":"2020-11-13T14:34:29","date_gmt":"2020-11-13T13:34:29","guid":{"rendered":"https:\/\/maint-care.de\/?p=5708"},"modified":"2024-04-10T14:52:07","modified_gmt":"2024-04-10T12:52:07","slug":"wieso-die-dokumentation-bei-der-ladungssicherung-so-wichtig-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maint-care.de\/instandhaltung\/wieso-die-dokumentation-bei-der-ladungssicherung-so-wichtig-ist\/","title":{"rendered":"Wieso die Dokumentation bei der Ladungssicherung so wichtig ist"},"content":{"rendered":"\n

In vielen produzierenden Unternehmen wird jeden Tag eine Vielzahl von LKWs beladen, die produzierte Waren zum Kunden bringen. Aber wer ist eigentlich verantwortlich, wenn dann unterwegs etwas passiert? Häufig die erste Antwort: Das ist doch klar, der Spediteur – er transportiert die Waren schließlich! Die Antwort ist allerdings in Wahrheit komplizierter, da hier verschiedene Gesetze und Normen greifen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche das sind und wie die Verantwortlichkeit in Unternehmen geregelt ist.<\/p>\n

Welche Vorschriften gibt es für die Ladungssicherung?<\/h2>\n

Insgesamt greifen in den Themen Ladungssicherung und Verkehrssicherheit eine Vielzahl von Gesetzen und Normen. Im Folgenden stelle ich nur eine kurze Auswahl davon dar. Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise in Informationsblättern Ihrer Berufsgenossenschaft.<\/p>\n

§ 22 StVO definiert die Notwendigkeit der Ladungssicherung<\/h3>\n

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (§ 22 StVO<\/a>)<\/p>\n

Neben dem Fahrzeugführer ist auch der Leiter der Ladearbeiten für eine verkehrssichere Beladung verantwortlich, wie das Oberlandesgericht Stuttgart bereits am 27.12.1982 entschieden hat.<\/p>\n

§ 412 HBG definiert das Verladen und Entladen<\/h3>\n

(1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.<\/p>\n

§ 412 HGB<\/a> betrifft dabei das Zivilrecht, also beispielsweise den Umgang mit Schäden an der Ladung aufgrund unsachgemäßer Ladungssicherung, während sich aus § 22 StVO auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung ergibt.<\/p>\n

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