Laut § 7 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber „bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte […] je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.“ (ArbSchG)
Dieses Gesetz zielt auf eine Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Prüfregelungen und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter ab. Ob der Beschäftigte befähigt ist, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten, kann der Instandhaltungsplaner in einem großen Unternehmen nur berücksichtigen, wenn sämtliche Qualifikationen der Mitarbeiter digital hinterlegt sind.
Das Qualifikationsprofil wird in der Regel im HR-System gepflegt, das mit dem SAP-PM-Modul synchronisiert werden kann. Nur durch eine lückenlose, digitale Dokumentation kann der Planer seine Mitarbeiter den Qualifikationen entsprechend den einzelnen Aufgaben zuteilen.
Wie Sie mit digitalen Mitteln die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen erhöhen können, erfahren Sie in diesem Dokument.