Gefährdungsbeurteilung nach EU-OSHA – So vermeiden Sie Arbeitsunfälle
Jedes Jahr erleiden hunderttausende Menschen in Deutschland Unfälle an ihrem Arbeitsplatz. Besonders häufig passieren solche Unfälle im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen in der Industrie, bei denen sich Mitarbeiter in Gefahren begeben müssen, die von ihrer Tätigkeit oder dem Arbeitsumfeld ausgehen.
Steigern Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Produktivität Ihres Unternehmens, indem Sie Arbeitsunfälle in der Instandhaltung sowie Spätfolgen vermeiden. Der Schlüssel dazu ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz (EU-OSHA) gibt dafür 5 Schritte vor.
Wozu Gefährdungen beurteilen?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter in allen Bereichen ihres Arbeitslebens zu gewährleisten. Dazu müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, im Rahmen derer Sie evaluieren:
- Wodurch Mitarbeiter verletzt oder Anlagen beschädigt werden können
- Wie Sie diese Gefahren beseitigen können, oder
- Welche Schutz- und Präventionsmaßnahmen nötig sind, um die Gefahren zu reduzieren
Die EU-OSHA empfiehlt 5 Schritte, die erforderlich sind, um die Gefährdungsbeurteilung erfolgreich durchzuführen.
Erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung in 5 Schritten
1. Wer ist gefährdet und wovon geht die Gefahr aus?
Um die erste Frage zu beantworten macht es Sinn, sich einmal in die Rolle desjenigen zu versetzen, der die zu bewertende Arbeit ausführen wird. Machen Sie sich ein Bild von seinem Arbeitsplatz und achten dabei auf mögliche Gefahrenquellen. Das können Arbeitsstoffe und -mittel sein sowie Arbeitsmethoden und -praktiken.
Berücksichtigen Sie dabei nicht nur offensichtliche Gefahren, sondern ziehen Sie auch potenzielle langfristige Schädigungen der Gesundheit in Betracht. Dazu zählt beispielsweise der Lärmpegel oder auch Stress, der durch Zeitdruck ausgelöst wird.
Befragen Sie zudem Mitarbeiter, die bereits Erfahrung in dem zu untersuchenden Bereich gemacht haben. Welche Probleme sind aufgetreten, wodurch hätten sie sich sicherer gefühlt? In diesem Zusammenhang empfiehlt sich auch ein Blick auf die Unfall- und Krankenstatistiken Ihres Unternehmens.
Berücksichtigen Sie in Ihrer Beurteilung auch Personengruppen, die bei der anstehenden Instandhaltungsmaßnahme nicht unmittelbar vor Ort, aber indirekt betroffen sind. Können z. B. auch Reinigungskräfte oder die Allgemeinbevölkerung gefährdet sein?
2. Wie würden Sie die Gefährdungen priorisieren?
Haben Sie einmal eine Liste mit potenziellen Gefahrenquellen zusammengetragen, gilt es, diese zu bewerten. Dazu beantworten Sie am besten die folgenden Fragen:
- Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Gefahrenquelle tatsächlich Schaden verursacht?
- Wie gravierend wäre dieser dann?
- Wie viele Personen sind der Gefahr wie häufig ausgesetzt?
Arbeiten Sie Ihre Prioritätenliste dann schrittweise ab – angefangen bei der Gefahrenquelle mit der höchsten Priorität.
3. Welche präventiven Maßnahmen müssen Sie vornehmen?
In diesem Schritt geht es darum, die Gefährdung zu eliminieren bzw. zu kontrollieren. Sie überlegen sich zunächst, ob es überhaupt möglich ist, die Gefahr gänzlich zu beseitigen. Stehen Reinigungsarbeiten im Hochofen an, wird es Ihnen wahrscheinlich nicht gelingen, die Gefahrenquelle „Höhe“ zu eliminieren. In diesem Fall müssen Sie sich eher überlegen, wie Sie die Absturzgefahr mit geeigneter Sicherheitsausrüstung minimieren können.
Bekämpfen Sie Gefährdungen an der Quelle: Schädigende Gase sollten dort abgesaugt oder aus der Luft gefiltert werden, wo sie entstehen. Alle Mitarbeiter mit Atemschutzmasken auszustatten scheint zwar auf den ersten Blick sinnvoll zu sein, Sie bekämpfen damit aber nicht das Problem.
Gehen Sie zudem bei allen Maßnahmen, die Sie ergreifen, mit dem technischen Fortschritt und beziehen Sie neue Erkenntnisse der Forschung in Ihre Überlegungen ein.
Geben Sie allen beteiligten Mitarbeitern umfassende Anweisungen bezüglich der bevorstehenden Instandhaltungsmaßnahme. Damit ist nicht nur der Mitarbeiter gemeint, der die Maßnahme ausführt, sondern auch alle anderen indirekt Beteiligten.
4. Wie setzen Sie Sicherheitsmaßnahmen um?
Bevor Sie Sicherheitsmaßnahmen gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern umsetzen, sollten Sie einen detaillierten Plan aufstellen, der folgende Fragen beantwortet:
- Welche Sicherheitsmaßnahme soll ausgeführt werden?
- Wer macht wann was?
- Wann muss die Sicherheitsmaßnahme erfolgt sein?
5. Wie geht es dann weiter?
Der letzte Schritt zieht einen Bogen zu Schritt 1: Überprüfen Sie geplante und durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit. Passen Sie sie an Veränderungen im Arbeitsablauf und an technische Neuerungen an. Die Gefährdungsbeurteilung ist viel eher ein Prozess als eine abgeschlossene Aufgabe.
Erst Gefährdungsbeurteilung, dann Instandhaltung
Instandhaltungsmaßnahmen müssen häufig unter Bedingungen durchgeführt werden, von denen Gefahren für Instandhalter und Dritte ausgehen. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.
Wir haben Ihnen in diesem Beitrag 5 Schritte vorgestellt, die die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz für eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung empfiehlt.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Gefährdungsbeurteilung oder zu Prozessen rum um die Instandhaltung? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie in einem unverbindlichen Gespräch.