So arbeiten Sie konform zur Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
Die Arbeit ohne Arbeitsmittel ist kaum vorstellbar, da sie in jeder Branche, bei jedem Beruf benutzt werden. Obwohl die Mittel eine große Hilfe darstellen, kann der falsche Umgang zu Verletzungen und Unfällen führen. Selbst wenn nur mit einer Bohrmaschine gearbeitet wird, kann eine nicht richtig funktionsfähige Maschine den Mitarbeiter schwer verletzen.
Wie Sie mit der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV gewährleisten, dass die Arbeit mit Arbeitsmitteln stets sicher bleibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist unter Arbeitsmitteln zu verstehen?
Unter Arbeitsmitteln sind Werkzeuge, aber auch Maschinen, Geräte oder Anlagen zu verstehen, die für die Arbeit eines Mitarbeiters benötigt werden. Dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen, also Anlagen, von denen besondere Gefährdungen ausgehen. In vielen unterschiedlichen Branchen, wie der Automobilbranche, stellt bspw. das Schweißgerät ein Arbeitsmittel dar. Unter überwachungsbedürftige Anlagen fallen z. B. Gasfüllanlagen, Dampfkesselanlagen und Tankstellen.
Was sagt die Betriebssicherheitsverordnung aus?
Im August 1996 wurde das Arbeitsschutzgesetz eingeführt, auf dessen Basis Verordnungen erlassen wurden, die für die praktische Durchsetzung des Gesetzes eingesetzt werden. Eine dieser Verordnungen ist die BetrSichV. Die Verordnung sichert die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und der Benutzung derer durch die Mitarbeiter während der Arbeit. Außerdem stellt die Verordnung sicher, dass überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes errichtet und betrieben werden. Schließlich ist das oberste Ziel, das die Verordnung verfolgt,
„die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten“.
Das Regelwerk deckt die unterschiedlichsten Arbeitsmittel ab und erklärt, unter welchen Bedingungen die Mittel verwendet werden können, damit sie den Voraussetzungen des Arbeitsschutzes gerecht werden. In der Verordnung werden die Pflichten des Arbeitgebers erklärt und wie Mitarbeiter mit den Arbeitsmitteln umgehen sollen. Bei Verstößen gegen die Verordnung muss mit Geldbußen gerechnet werden und schwerwiegendere Verstöße sind sogar strafbar.
Wichtigster Punkt: die Gefährdungsbeurteilung
In der BetrSichV wird erklärt, dass eine der wichtigsten Aufgaben eines Arbeitgebers die Gefährdungsbeurteilung ist. Bei einer angemessenen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird sichergestellt, dass sicherheitskonform gearbeitet wird. Außerdem wird mit der Beurteilung festgehalten, dass der Mitarbeiter, der die Arbeit ausführt, über alle potenziellen Gefährdungen Bescheid weiß und bei Problemen richtig agieren wird.
Bei der Gefährdungsbeurteilung werden zudem die Gefährdungen beachtet, die von den Arbeitsmitteln, der -umgebung und den Gegenständen ausgehen, die mit den Arbeitsmitteln bearbeitet werden. Es wird überprüft, ob die Arbeitsmittel funktionsfähig und auch ergonomisch sind. Letzterer Punkt ist wichtig, da auf diese Weise körperliche Überbelastungen umgangen werden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig durchzuführen. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung wird die Instandhaltung und Wartung von Maschinen und Anlagen organisiert.
Weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers
Die BetrSichV besagt außerdem, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, bestimmte Arbeitsmittel ausschließlich für befähigte Personen bereitzustellen. Meist sind auch diese Arbeitnehmer für die Prüfung der Arbeitsmittel zuständig, da sie genügend Wissen über die Mittel verfügen. Der Arbeitgeber ist auch dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Prüfungen schriftlich dokumentiert und dass die Ergebnisse der Prüfung bis zur nächsten aufbewahrt werden.
Bei überwachungsbedürftigen Anlagen wie Dampfkessel- oder Füllanlagen gibt es allerdings gesetzlich vorgegebene Mindest-Prüffristen. Ein Teil der Prüfungen muss dabei durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden. Neben den Prüfungen müssen Sie auch sicherstellen, dass die Arbeitsmittel während der Arbeit richtig verwendet werden, da hinter einer unkorrekten Verwendung eine große Gefährdung steckt. Zudem müssen Unterweisungen für die Belegschaft durchgeführt werden.
Mit der BetrSichV die Sicherheit gewährleisten
Die Verwendung von Arbeitsmitteln im Arbeitsalltag ist ein branchenübergreifendes Thema, weswegen Arbeitgeber den Richtlinien des Regelwerks der BetrSichV folgen sollten. Die Betriebssicherheitsverordnung gewährleistet die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter beim Umgang von Arbeitsmitteln. Laut der BetrSichV sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. So überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Arbeitsmittel, so dass kein Unfall auf Grund eines defekten Arbeitsmittels geschieht.
Haben Sie Fragen zu BetrSichV? Dann treten Sie gerne in Kontakt zu mir.