Bestandteile eines Freischaltsystems
In vielen Unternehmen, wie zum Beispiel Kraftwerken, Chemie- und Offshore-Erdölindustrien, finden Instandhaltungsarbeiten in gefährlichen Umgebungen statt. Hierfür müssen gängige Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzregeln eingehalten werden. Die Freischaltabwicklung unterstützt Sie dabei.
Anzeige der Arbeitsgenehmigung
Kopien der Arbeitsgenehmigung sollten direkt an der zu wartenden Anlage oder einem allgemein zugänglichen Ort in deren unmittelbarer Nachbarschaft, im Zentral- oder Hauptkontrollraum sowie lokalen Kontrollräumen einsehbar sein.
Wird ein Auftrag an mehreren Orten ausgeführt oder befindet sich die ausführende Person nicht an der Anlage oder im Kontrollraum, sollte des Weiteren eine Kopie der Genehmigung bei der ausstellenden Stelle verbleiben.
Zeitweilige Aufhebung
In bestimmten Fällen muss die Arbeit unterbrochen werden: wenn es einen Generalalarm gibt, aus betrieblichen Gründen (z. B. wenn die Genehmigung für Arbeiten bei hohen Temperaturen gilt und gleichzeitig Gas entnommen werden muss), beim Warten auf Ersatzteile, wenn sich Art oder Umfang der Arbeit zwischendurch ändern oder wenn ein Konflikt mit einem anderen Arbeitsgebiet auftritt.
Zulassen von Interaktion
Wer mit der Erteilung von Freischaltungen zu tun hat, sollte sich des Potenzials von Interaktionen bewusst sein. Eine Tätigkeit im Rahmen einer Freischaltung darf nicht zu einer Gefahr für andere Instandhaltungsarbeiten werden, auch wenn diese keiner Freischaltung bedürfen. Es ist sicherzustellen, dass bei der Vorbereitung einer Genehmigung für durchzuführende Maßnahmen andere derzeit geplante oder laufende Aktivitäten berücksichtigt werden (die u.a. von wiederum anderen autorisierenden Stellen abgedeckt werden (siehe Rollen in der Freischaltabwicklung). In diesem Fall ist eine enge Verbindung erforderlich, z. B. durch Querverweise auf die Genehmigung, die Gefährdungsbeurteilung oder im Arbeitspaket.
Übergabe
Manchmal dauern Instandhaltungsarbeiten länger als geplant. Ziehen sie sich über Schichtwechsel hin, muss eine gesicherte Übergabe stattfinden, d.h. der Nachfolger braucht Kenntnis über die ausstehenden Arbeiten, ihren Status und den der Anlage. Genehmigungsprotokolle und -dateien, Display Boards und Übergabe per Unterschrift sind gängige Hilfsmittel für eine geordnete Übergabe.
Rückgabeverfahren
Das Rückgabeverfahren sollte die Beantwortung folgender Fragen beinhalten: Sind die Arbeiten abgeschlossen? (Dies sollte durch die ausführenden Person bestätigt werden.) Ist die Anlage wieder in einen sicheren Zustand gebracht worden, insbesondere durch das Rückstellen von Freischaltungen (Normalisieren)? Wurde dies von der verantwortlichen Person überprüft? Hat der Instandhalter auf der Arbeitsgenehmigung vermerkt, dass die Anlage wieder für die Produktion freigegeben ist?
Bewilligung und Aufsicht
Ein Freischaltsystem ist nur dann voll wirksam, wenn die Freischaltung von einer autorisierenden Stelle angeordnet und überwacht wird. Das bedeutet, dass nicht nur geprüft wird, ob Formulare richtig ausgefüllt wurden, sondern es sollten Kontrollen vor Ort stattfinden (zumindest bei Beginn und Abschluss der Arbeiten, ggf. auch Zwischenprüfungen, je nach Gefährdung, Komplexität und Dauer der Instandhaltung).
Auch hat die Anzahl der Unterschriften auf einem Freischaltdokument noch keinen Aussagewert. Wichtiger ist ihre Relevanz in Bezug auf die Sicherheit der Instandhaltungsarbeiten, mit anderen Worten: Der Unterzeichner sollte entsprechend ausgebildet und autorisiert durch die Geschäftsleitung sein, Freischaltungen zu genehmigen. Je höher das Schadenspotenzial, desto mehr Freigabestufen (4-, 6-Augenprinzip) sind einzuhalten.
Kontrolliert nur eine einzelne Person eine Freischaltung, besteht die Gefahr einer zu unsorgfältigen Überwachung. Konzentrieren sich daher Instandhaltungsaufgaben auf einen engen Zeitraum, müssen entsprechende Schritte eingeleitet werden, um die Überwachungsdichte zu intensivieren, entweder durch eine Begrenzung der Anzahl aktiver Freischaltungen und/oder die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen.
Der für das Freischaltsystem Verantwortliche muss sicherstellen, dass das System ordnungsgemäß funktioniert. Er benötigt ausreichend Zeit, um die Standortbedingungen zu überprüfen (Beginn und Abschluss der Arbeiten, Zwischenkontrollen). Je höher die Gefährdung und je komplexer die Aufgaben, desto intensiver die Überwachung. Damit reduziert sich zugleich die Anzahl der Freischaltungen, die eine Personen parallel monitoren kann.
Der Prozess von Freischaltung und Arbeitsgenehmigung
Der klassische Fall sieht so aus: An einer Anlage muss eine Instandhaltungsmaßnahme durchgeführt werden; der Instandhalter meldet diesen Bedarf der Warte. Dort führt das Betriebsführungspersonal zunächst eine Sicherheitsanalyse durch, schreibt vor, was bei der anstehenden Arbeit zu tun bzw. zu unterlassen ist. Er beauftragt einen Dritten mit Schaltberechtigung (z.B. den Elektriker), der die Anlage freischaltet (die Sicherung herausdreht).
Ggf. kann auch das Betriebsführungspersonal dies selbst vornehmen, sofern es dafür die Berechtigung hat. Der Elektriker erhält also eine Freischaltanweisung und gibt Rückmeldung an die Warte, sobald die Freischaltung erfolgt ist. Das Betriebsführungspersonal prüft die arbeitssichernde Maßnahme nochmals und erteilt dem Instandhalter anschließend die Erlaubnis zur Arbeit.
In der Praxis agieren im Prozess von Freischaltung und Arbeitsgenehmigung also im Wesentlichen drei Instanzen:
- Der Instandhalter als Ausführender,
- das Betriebsführungspersonal, das die Organisation übernimmt, Sicherheitsmaßnahmen plant, Freischaltungen anweist und Arbeitsgenehmigungen erteilt sowie
- der Freischalter, der die Anlage technisch für die Instand-haltungsarbeiten vorbereitet.