Rollen in der Freischaltabwicklung
Für die im Freischaltprozess anfallenden Tätigkeiten gibt es so viele unterschiedliche Rollenbezeichnungen wie Freischaltsysteme am Markt. Vereinheitlichung tut Not, um Unternehmen, die sich vor der Anschaffung eines solchen Systems stehen, ein besseres Verständnis für die einzelnen Aufgaben zu vermitteln und eine konsistente Zuordnung von Tätigkeiten und Rollen zu ermöglichen.
Rollen in der Freischaltung und ihre Bezeichnung
Die folgende Auflistung zeigt die grundlegenden Rollen im Kontext der Freischaltabwicklung und ihre Bezeichnung:
Anforderer
- Person, die die Instandhaltungsmaßnahme anfordert
Instandhalter (Ausführender oder Arbeitsverantwortlicher vor Ort)
- Person, die unter Maßgabe der Arbeitsgenehmigung arbeitet
Genehmiger (Betriebsführungspersonal: z.B. Warten-Mitarbeiter)
- Person mit Betriebsverantwortung, die die Arbeitsgenehmigung erteilt
Vorarbeiter, Meister
- Person, die die Arbeitsgenehmigung im Namen des Instandhalters annimmt
Betriebsführungspersonal
- Person, die den Ort der auszuführenden Arbeiten kontrolliert
- Person, die die Arbeitsgenehmigung erstellt
Standortkontrolleur
- Person, die Kontrollen gemäß der Genehmigung durchführt
Freischaltungsbeauftragter
- Person, die für die Freischaltung verantwortlich ist
Wie oben ersichtlich, kann in manchen Freischaltprozessen eine Person mehrere Rollen auf einmal besetzen, bei Unternehmen mit kleinerem Anlagenpark und nur wenigen Genehmigungen etwa die des Kontrolleurs, des Freischaltbeauftragten und des Genehmigers. Aus diesem Grund werden im Folgenden die Verantwortlichkeiten, wie sie für erkennbare Positionen branchenübergreifend gelten, beschrieben.
Verantwortlichkeiten in der Freischaltabwicklung
Der Arbeitgeber, Bauherr oder Anlagenbetreiber trägt die Gesamtverantwortung für die saubere Durchführung der Freischaltung. Darüber hinaus hat natürlich jeder Beteiligte – (Sub-)Auftragnehmer, Arbeiter etc. – seine eigenen Verantwortlichkeiten und Pflichten im Rahmen eines Freischaltverfahrens und bedarf dafür ausreichender Schulung.
Arbeitgeber/Anlagenbetreiber
Dieser sorgt dafür, dass eine leitende Stelle die Verantwortung für ein funktionierendes Freischaltsystem übernimmt und geeignete Verfahren für alle Arbeiten unter diesem festgelegt und eingehalten werden. Er trifft Vorkehrungen, dass die Beschäftigten über die Genehmigungen und Systeme informiert und in ihrem Betrieb geschult werden und dass das Freischaltsystem auf Wirksamkeit und richtige Anwendung überwacht wird. Ferner obliegt ihm die Erstellung von Kopien der Freischaltung bzw. Aufzeichnungen über ihre Erteilung und deren Aufbewahrung für einen bestimmten Zeitraum, um Auditierung oder die Untersuchung von Vorfällen zu ermöglichen.
Bau- oder Montageleiter (Rolle: Urheber, Genehmiger oder Kontrolleur)
Im Rahmen der vom Arbeitgeber/Anlagenbetreiber übertragenen Aufgabe stellt der Bau- oder Montageleiter sicher, dass die vorgenannten Regelungen eingehalten werden. Er übernimmt darüber hinaus folgende Aufgaben bzw. delegiert diese eindeutig:
- Identifizierung aller Arbeiten, die einer speziellen Genehmigung bedürfen
- Die Freischaltung enthält eine klare Beschreibung der auszuführenden Arbeiten, ihren Standort, Beginn und Dauer der Arbeiten.
- Freischaltungen für Arbeitstätigkeiten, die sich auf andere Tätigkeiten am Standort auswirken können, sind ausreichend kontrolliert.
- Alle anderen Arbeiten, die bei gleichzeitiger Durchführung eine Gefährdung darstellen, werden unterbrochen bzw. gesichert.
- Beschränkungen des Zeitplans und des Umfangs der Arbeiten sowie Maßnahmen bei etwaigen Notfällen, werden definiert.
- Alle Beschäftigten, die mit der Erstellung von Genehmigungen betraut sind und sich verantwortlich für Durchführung und Überwachung der Arbeiten zeichnen, sind identifiziert und kompetent.
- Die vorige Schicht übergibt an die nachfolgende alle notwendigen Informationen über Arbeiten, für die eine Genehmigung vorliegt und die noch nicht abgeschlossen sind.
- Das gesamte Personal (einschließlich der Auftragnehmer), das im Rahmen des Freischaltsystems tätig ist, verfügt über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung seiner Aufgaben.
Es ist unerlässlich, dass eine zuständige Person (hier der Kontrolleur) beauftragt wird, die Erteilung und Rückgabe von Freischaltungen zu koordinieren und zu kontrollieren. Sie sollte einen Überblick über alle laufenden und geplanten Operationen vor Ort haben, um Gefahren durch gleichzeitige Tätigkeiten zu vermeiden.
(Sub-)Auftragnehmer (Rolle: Instandhalter oder Vorarbeiter/Meister)
Der (Sub-)Auftragnehmer als Vertragspartner muss die Grundsätze eines Freischaltsystems, wie es in der Industrie im Allgemeinen und bei seinem Kunden im speziellen eingesetzt wird, verstanden haben. Er muss sicherstellen, dass alle Vorarbeiter/Meister und Instandhalter ordnungsgemäß geschult sind und das Freischaltsystem sowie weitere für einen bestimmten Arbeitsbereich oder einen bestimmten Ort verstehen.
Verantwortliche Person (Rolle: Genehmiger, Aussteller oder Kontrolleur)
Die verantwortliche Person kann unter anderem auch der Freischaltanforderer sein, der die Freischaltung ausführt und dies an den Freischalter weitergibt. Bei manchen Anlagen darf/muss dies nicht der Betriebsverantwortliche sein. In diesem Fall ist eine enge Zusammenarbeit mit Vorgesetzten oder Personen, die im betreffenden Bereich arbeiten, erforderlich. Der Betriebs-verantwortliche sollte insbesondere wissen, was in kritischen Situationen wie dem Aufbrechen von Eindämmungen, der Übergabe oder Unterbrechung zu tun ist. Ihre Aufgaben im Einzelnen:
- Identifizierung und Bewertung aller Gefahren, die mit der anstehenden Instandhaltung verbunden sind.
- Treffen aller erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Standorts/der Anlage.
- Untersuchung der Baustelle und Treffen aller erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen.
- Sicherstellung, dass der Arbeitsbereich untersucht wurde und alle Vorsichtsmaßnahmen, die vor Beginn der Arbeiten getroffen wurden, auch tatsächlich eingehalten wurden und wirksam bleiben, solange die Freischaltung in Kraft ist.
- Sicherstellung, dass dem Instandhaltungspersonal die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bekannt sind wie auch etwaige zusätzliche Vorkehrungen (besondere Ausrüstung, die verwendet oder getragen werden soll, andere einzuhaltende Verfahren).
- Eindeutige Identifizierung von Arbeitsvorgängen, die sich gegenseitig beeinflussen (können). Konflikte müssen entweder vermieden werden oder die Freischaltung muss entsprechende Sicherheitsmaßnahmen enthalten (z.B. Verwendung von Schweißschutz).
- Alle Personen sind über die Dauer der Freischaltung und der zu ergreifenden Maßnahmen informiert, wenn die Arbeit ausgesetzt wird.
- Kopien aller erteilten Freischaltungen werden in einer Art und Weise an geeigneter Stelle angebracht, dass das Baustellenpersonal leicht erkennen und überprüfen kann, welches Gerät gerade gewartet wird und nicht betriebsbereit ist.
- Der Ort der Instandhaltung wird zu jedem Zeitpunkt der Arbeitsunterbrechung und vor Inbetriebnahme überprüft und sichergestellt, dass er sich nach Beendigung der Arbeit in sicherem Zustand befindet.
- Schichtübergaben werden ordnungsgemäß durchgeführt.
- Alle Sicherheitsmaßnahmen und Freischaltungen werden am Ende des Auftrags zurückgenommen, sofern sie nicht auf andere Genehmigungsaktivitäten verweisen.
- Der Betriebsverantwortliche hat volle Kontrolle über die Rückgabe von Anlage/Ausrüstung.
Um Kontrollmaßnahmen richtig einschätzen zu können, braucht die zur Erteilung von Freischaltungen berechtigte Person ausreichendes Wissen über die mit der jeweiligen Anlage verbundenen Gefahren. Wird sie an einen früheren Arbeitsplatz versetzt, ist eine Wiederholungsschulung mit ggf. erneuter Autorisierung erforderlich.
Aufsichtspersonal (Rolle: Betriebsführungspersonal, Kontrolleur)
Das Aufsichtspersonal – unabhängig davon, ob es beim Arbeitgeber/Anlagenbetreiber oder Auftragnehmer arbeitet –, sollte sicherstellen, dass es die Funktionsweise des Freischaltsystems für alle Bereiche, in denen es zuständig ist, versteht und die Folgen einer Nichteinhaltung abschätzen kann. Alle notwendigen Informationen, Anweisungen oder Schulungen sind an die Benutzer weiterzugeben und es ist sicherzustellen, dass diese über ihre spezifischen Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt wurden.
Freischalter und Instandhalter müssen vollumfängliches Verständnis der Verantwortlichkeiten, Bedingungen und Sicherheitsmaßnahmen, ihre Umsetzung und effektive Überwachung im Rahmen des Freischaltsystems aufweisen. Das Aufsichtspersonal informiert des Weiteren die ausstellende Stelle, wenn ein Auftrag abgeschlossen ist, unterbrochen wird, sich die Bedingungen oder die gesamte Instandhaltungsaufgabe ändern.
Einzelpersonen (Rolle: Instandhalter, Standort-Kontrolleur oder Freischaltungsbeauftragter)
Alle Personen, die auf der Baustelle oder in der Anlage arbeiten, verfügen über ein umfassendes Verständnis der Freischaltsysteme, die an jedem Standort betrieben werden, an dem sie eingesetzt werden können. Sie beginnen nicht eher mit ihrer Arbeit an einem genehmigungspflichtigen Arbeitsplatz, bis die Freischaltung autorisiert und ausgestellt ist, sie deren Inhalt verstanden und notwendige Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben.
Sie tragen dafür Sorge, dass die Bedingungen und Sicherheitsmaßnahmen, die in den für sie geltenden Freischaltungen dargelegt sind, vollständig umgesetzt werden und während der gesamten Dauer der Arbeiten wirksam bleiben. Alle Sicherheitsmaßnahmen sind strikt zu befolgen; im Zweifel – oder wenn sich Umstände oder Bedingungen ändern – stellen sie die Arbeit ein, sichern den Arbeitsbereich und lassen sich entsprechend beraten.