Alexander Lukas
13. November 2020

Wieso die Dokumentation bei der Ladungssicherung so wichtig ist

Wieso die Dokumentation bei der Ladungssicherung so wichtig ist

In vielen produzierenden Unternehmen wird jeden Tag eine Vielzahl von LKWs beladen, die produzierte Waren zum Kunden bringen. Aber wer ist eigentlich verantwortlich, wenn dann unterwegs etwas passiert? Häufig die erste Antwort: Das ist doch klar, der Spediteur – er transportiert die Waren schließlich! Die Antwort ist allerdings in Wahrheit komplizierter, da hier verschiedene Gesetze und Normen greifen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche das sind und wie die Verantwortlichkeit in Unternehmen geregelt ist.

Welche Vorschriften gibt es für die Ladungssicherung?

Insgesamt greifen in den Themen Ladungssicherung und Verkehrssicherheit eine Vielzahl von Gesetzen und Normen. Im Folgenden stelle ich nur eine kurze Auswahl davon dar. Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise in Informationsblättern Ihrer Berufsgenossenschaft.

§ 22 StVO definiert die Notwendigkeit der Ladungssicherung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (§ 22 StVO)

Neben dem Fahrzeugführer ist auch der Leiter der Ladearbeiten für eine verkehrssichere Beladung verantwortlich, wie das Oberlandesgericht Stuttgart bereits am 27.12.1982 entschieden hat.

§ 412 HBG definiert das Verladen und Entladen

(1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.

§ 412 HGB betrifft dabei das Zivilrecht, also beispielsweise den Umgang mit Schäden an der Ladung aufgrund unsachgemäßer Ladungssicherung, während sich aus § 22 StVO auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung ergibt.

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Verantwortlichkeit im Unternehmen

Bei all den Gesetzen stellt sich natürlich die Frage: Wer ist der Leiter der Ladearbeiten, der nach der genannten Rechtsprechung für die Ladungssicherung zuständig ist? Grundsätzlich ist der Unternehmer verantwortlich für Themen, die die Arbeitssicherheit betreffen. Allerdings können diese Pflichten übertragen werden. Für die Ladungssicherung beispielsweise kann der Unternehmer u. a. nach DGUV Vorschrift 1 einen Leiter der Ladearbeiten ernennen und ihm die Wahrnehmung der diesbezüglichen Pflichten übertragen. Geschieht das nicht, ist die Geschäftsleitung selbst dafür verantwortlich.

Die Pflichten als Leiter der Ladearbeiten werden in der Ernennung schriftlich festgehalten. Dazu gibt es ein Musterformular der Berufsgenossenschaften, beispielsweise von der BG ETEM: bgetem.de/redaktion/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/dokumente-und-dateien/themen-von-a-z/ladungssicherung/muster-bestellung-zum-leiter-der-ladearbeiten.

Die darin genannten Aufgaben des Leiters der Ladearbeiten umfassen folgendes:

  • Geeignete Ladungssicherungsmaßnahmen festlegen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen und Verladeanweisungen unter Beachtung des Lastverteilungsplanes
  • Fahrzeugkontrollen vor und nach dem Beladen
  • Regelmäßige Überprüfung der Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Unterweisungen und Schulungsmaßnahmen
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz der mit der Be- und Entladung beauftragten Mitarbeiter gewährleisten

Der Leiter der Ladearbeiten ist damit u. a. dafür zuständig, Ladungssicherungsmaßnahmen und Verfahrensanweisung festzulegen, die vom Verladepersonal für die Durchführung der Ladearbeiten genutzt werden. In seiner Verantwortung steht aber auch die Durchführung von Kontrollen, um die Einhaltung der Anweisungen sicherzustellen.

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Daneben gibt es auch weitere am Transportprozess beteiligte Personen, wie etwa den Fahrzeugführer und -halter.  Auch für diese ergeben sich aus den genannten und weiteren Vorschriften Pflichten und Verantwortlichkeiten.

Nachweis von Kontrollen mittels Dokumentation

Um im Ernstfall belegen zu können, dass die o. g. Pflichten erfüllt wurden, ist die Durchführung und Dokumentation von Kontrollen unerlässlich. Dazu bieten die verschiedenen Berufsgenossenschaften ihren Mitglieder teilweise Vorlagen zur Nutzung an, auch hier bspw. die BG ETEM: bgetem.de/redaktion/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/dokumente-und-dateien/themen-von-a-z/ladungssicherung/muster-checkliste-zur-kontrolle-der-ladungssicherung.

Durch die Nutzung einer solchen Checkliste wird die Durchführung der Ladungssicherung entsprechend der vorgegebenen Verfahrensanweisungen sichergestellt und gleichzeitig das Ergebnis der Prüfung direkt dokumentiert.

Nützlich kann es weiterhin sein, nach erfolgter Beladung ein Foto des Fahrzeugs zu machen. Mit diesem kann die korrekte Ladungssicherung auch nachgewiesen werden, falls im Rahmen des Transports das Fahrzeug z. B. teilweise entladen wurde oder zusätzliche Ladung aufgenommen wurde.

Ladungssicherung mit wenigen Klicks per App

Um den Arbeitsaufwand für die Durchführung einer Kontrolle möglichst gering zu halten und typische Probleme eines papierbasierten Prozesses – wie etwa die Aufbewahrung der Ergebnisse – zu vermeiden, haben wir eine Lösung zur Dokumentation der Ladungssicherung entwickelt. Diese Lösung wird als mobile Anwendung bspw. auf einem Tablet installiert. So können die Mitarbeiter der Verladung direkt während der Kontrolle die Ergebnisse erfassen und auch Fotos hinzufügen. Alle Kontrollen werden direkt in Ihrem SAP-System gespeichert, sodass Sie die Ergebnisse jederzeit einsehen und nachweisen können.



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