Gefährdungsbeurteilung zum Schutz vor Arbeitsunfällen
Bei der Instandhaltung kommen Sie mit vielen schwierigen Arbeitssituationen in Kontakt: von Gefahrstoffen über anspruchsvolle Umgebungsbedingungen wie Enge oder Hitze bis hin zu Zeitdruck. Dass da mal etwas schiefgehen kann, ist leider keine Seltenheit. Jedoch können Sie mit den richtigen Sicherheitsvorkehrungen die Gefahren stark minimieren. Den Grundstein dafür legt eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung.
Warum die Gefährdungsbeurteilung so wichtig ist
Als sicherheitsbewusster Produktionsverantwortlicher streben Sie natürlich eine hohe Arbeitssicherheit an. Doch es gibt viele Faktoren, die Ihre Sicherheit oder die Ihrer Kollegen während der Instandhaltung von Anlagen gefährden können.
Die meisten Unfälle, die während Instandhaltungsarbeiten passieren können, sind auf mangelnde organisatorische oder technische Vorbereitungen zurückzuführen sowie auf Mitarbeiter, die nicht ausreichend geschult wurden. Eine vorbereitende Maßnahme im Rahmen der Instandhaltung von Anlagen ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind diese Beurteilungen nicht nur für Routineabläufe wie die regelmäßige Wartung Pflicht, sondern auch für Tätigkeiten, bei denen Sie bspw. einen unerwarteten Fehler korrigieren müssen.
Bestandteile einer Gefährdungsbeurteilung
Die Beurteilung sollte vor einer Instandhaltungsmaßnahme alle potenziellen Risiken enthalten, die während der Instandhaltungsarbeiten auftreten können.
Dazu zählen:
- Absturzgefahren von z. B. Leitern oder Anlagen
- Der Kontakt zu chemischen Substanzen wie Öle oder Kühlschmierstoffe
- Gespeicherte Restenergien von Maschinenteilen, die unter Spannung stehen
- Der Kontakt zu stromführenden Teilen
Sie als Produktionsverantwortlicher müssen sicherstellen, dass die Risiken nicht nur dokumentiert, sondern auch an Ihre Mitarbeiter kommuniziert, von ihnen verinnerlicht und vor allem eingehalten werden. Da müssen Sie als Verantwortlicher den Überblick behalten und nur Arbeiten genehmigen, die auch ausreichend auf die Sicherheit geprüft wurden. Sie haben also die Pflicht, darauf zu achten, dass die Sicherheit nicht vernachlässigt wird. Darüber hinaus helfen Maßnahmen wie regelmäßige Schulungen dabei, Verstöße der Mitarbeiter gegen die Arbeitssicherheit zu verringern.
Erst wenn alle Gefährdungen ermittelt und bewertet und die geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen wurden, kann Ihr Mitarbeiter mit der Instandhaltung beginnen. Zudem sollte die Arbeit nur von entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden. Bei Heißarbeiten ist bspw. ein Heißarbeitsschein Pflicht, der die besonderen Gefahren beschreibt, die durch hohe Temperaturen entstehen können.
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